Bis 8 Uhr muss beräumt und gestreut sein


von Tageblatt-Redaktion

Ein Quad mit Räumschild kann beim privaten Winterdienst auf großen Flächen eine gute Hilfe sein.
Ein Quad mit Räumschild kann beim privaten Winterdienst auf großen Flächen eine gute Hilfe sein.

Zwar wirbelten schon die ersten Schneeflocken. Aberd der Winterdienst der Stadt Hoyerswerda musste bislang noch nicht eingreifen. Wenn es denn so weit ist, sind die Zuständigkeiten klar geregelt. Das Regularium, die neue Winterdienstsatzung, hat der Stadtrat in dieser Woche beschlossen.

Es gibt mehrere gravierende Veränderungen, auf die Bauhofchef Ulf Scholz aufmerksam macht. Er leitete eine Arbeitsgruppe mit zeitweise bis zu 20 Mitgliedern, darunter neben der Verwaltung auch Stadträte, Ortsvorsteher, Großvermieter sowie Vertreter des Behinderten- und Seniorenbeirates der Stadt, die mehrere Monate lang an der neuen Satzung getüftelt haben.

Eine wichtige Neuerung ist der Zeitpunkt, bis zu dem Gehwege und Fahrbahnen von den jeweils dafür Zuständigen geräumt und gestreut sein müssen. Statt 7 Uhr, wie bisher, muss das erst bis 8 Uhr erledigt sein. Ursprünglich war sogar mit 9 Uhr geplant worden. Dazu gebe es aber ein Grundsatzurteil des BGH, wie Ulf Scholz sagt. Daher habe man sich auf 8 Uhr verständigt.

Die Beräumung der 15 größten öffentlichen Parkplätze in der Stadt wird weiterhin nicht von der Winterdienstsatzung erfasst. Neu ist aber, dass vom Tiefbauamt der Stadt die Lausitzer Werkstätten beauftragt wurden, den Winterdienst dort durchzuführen. Bei den Bushaltestellen des Stadtverkehrs Hoyerswerda gibt es folgende Regelung: Die Verkehrsgesellschaft Schwarze Elster beräumt den Haltestellenbereich an sich. Um die davor befindliche Straße samt Haltebucht kümmerte sich die Stadt.

In der Winterdienstsatzung ist jetzt sogar festgelegt, bis wann und durch wen die Beseitigung der Streumittel zu erfolgen hat. Verantwortlich ist der jeweils Winterdienstpflichtige. Entfernt sein muss das Streumittel, sofern es das Wetter zulässt, am Wochenende vor Ostern, spätestens aber nach Beendigung der Winterdienstperiode. Schließlich sind in der neuen Satzung auch Extremwetterlagen wie Blitzeis oder besonders ergiebige Schneefälle berücksichtigt. In solchen Situationen kann der Hoyerswerdaer Oberbürgermeister den Notfallplan aktivieren. Das bedeutet im Klartext: Es werden nach Abarbeitung des regulären Einsatzplanes auch Bereiche beräumt, die nicht in diesem enthalten sind.

Die Räum- und Streupflicht, das betrifft die Anlieger, erstreckt sich nach wie vor über die gesamte Länge des Grundstücks, mit der es am Gehweg anliegt. Gehwege sind komplett zu beräumen und abzustumpfen, mindestens jedoch in einer Breite von 1,50 Meter. Bei Straßen, wo Gehwege nicht vorhanden sind, ist entlang der Grundstücksgrenze ein so breiter Bereich von Schnee zu befreien und zu streuen, dass zwei Personen ungehindert aneinander vorbeigehen können.

Letztgenannte und weitere Details der bisherigen Winterdienstsatzung gelten auch künftig weiter. Die neue Satzung, so der Hinweis aus dem Rathaus, ist im Amtsblatt veröffentlicht und darüber hinaus auch auf der Internetseite der Stadt zu finden. Unter www.hoyerswerda.de können interessierte Bürger neben dem Satzungstext und dazugehörigen Anlagen auch detaillierte Karten mit den Streckenplänen des Winterdienstes einsehen. Des öffentlichen Winterdienstes, wohlgemerkt. Aufbauend auf diesen, so der Hinweis von Bauhofchef Scholz, haben Vermieter und Grundstückseigentümer entsprechend ihren Anliegerpflichten den Winterdienst zu organisieren.
Hinweis: Heute auf Seite 19 wird per Karten ein Überblick über den Winterdienst gegeben.



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