Freistaat zieht Behörden aus Hoyerswerda ab


von Tageblatt-Redaktion

Scheideweg im Behördenpark: das Finanzamt soll wegziehen, das Amtsgericht bleiben.
Scheideweg im Behördenpark: das Finanzamt soll wegziehen, das Amtsgericht bleiben.

Wer beim jüngsten Besuch von Innenminister Markus Ulbig genau hingehört hatte, brauchte sich um die Zukunft des Standortes des Hoyerswerdaer Polizeirevieres keine Sorgen zu machen. Der Standort galt als sicher. Beim Amtsgericht und beim Finanzamt sah das in den vergangenen Monaten schon anders aus.

Seit gestern steht das Konzept der Landesregierung zur Neuordnung der Behördenstandorte fest: Das Finanzamt Hoyerswerda wird bis 2020 zu Gunsten des Standortes Bautzen aufgelöst. Das Gleiche gilt für die Staatsanwaltschaft. Nur dass hier gleich der ganz große Schnitt vollzogen werden soll: Sowohl das Landgericht als auch die Staatsanwaltschaft Bautzen werden Außenstellen der jeweiligen Görlitzer Behörde. Der Stadt an der Elster bleiben das Polizeirevier, das Amtsgericht und das Grundbuchamt als Außenstelle der Kamenzer erhalten.

Hoyerswerdas Oberbürgermeister Stefan Skora (CDU) war gestern in einer ersten Reaktion sauer auf die Taktik der Landesregierung. Zusammen mit dem für den Wahlkreis zuständigen Landtagsabgeordneten Frank Hirche (CDU) will er nun nach Möglichkeiten suchen, um den für den Standort Hoyerswerda „schwerwiegenden Verlust dieser Einrichtungen“ abzuwenden oder die Auswirkungen durch adäquaten Ersatz irgendwie zu kompensieren.

„Der verkündete Grundsatz der Staatsregierung, die verbleibenden Landesbehörden gerecht zu verteilen und sich im Zweifel gegen die Ballungszentren und für den ländlichen Raum zu entscheiden, muss auch in den Landkreisen gelten“, fordert Hoyerswerdas Stadtoberhaupt, und weiter: „Es kann nicht sein, dass eine weitere Konzentration in den Kreisstädten erfolgt und beispielsweise Hoyerswerda, dessen Bedeutung für die Region doch immer wieder von Verantwortlichen hervorgehoben wird, zurückstecken muss.“

Hoyerswerda ist damit als Standort von sächsischen Landesbehörden im Freistaat identisch ausgestattet wie Weißwasser, Zittau, Borna, Marienberg, Auerbach und Dippoldiswalde. Kamenz hat hingegen noch das Förderzentrum des Landesamtes für Umwelt, Geologie und Landwirtschaft behalten. Döbeln profitiert vom Umzug des Landesrechnungshofes.

Vor allem der angekündigte Verlust des Finanzamtes wiegt in Hoyerswerda schwer. Seit 1995 ist es als Mieter im Behördenpark am Pforzheimer Platz ansässig, ebenso wie Staatsanwaltschaft und Amtsgericht. Der Freistaat hatte hier damals 6 000 Quadratmeter Bürofläche angemietet.

Erst vor vier Jahren hatte die Behörde eine Finanzamtsreform hinter sich gebracht. Damals gab Hoyerswerda die Weißwasseraner Steuersachen an das Finanzamt Görlitz ab, bekam dafür das Aufkommen aus dem Süden des Landkreises Kamenz. Rund 80 Mitarbeiter aus den Ämtern Bischofswerda und Dresden II wurden nach Hoyerswerda umgesetzt, so dass hier plötzlich rund 190 Mitarbeiter beschäftigt waren. Dabei handelte es sich im Prinzip noch um die Nachwehen der Kreisreform von 1996. Denn bei der Finanzverwaltung gilt das Prinzip der Einräumigkeit. Insofern war mit der jüngsten Kreisgebietsreform klar, dass es eine Entscheidung für Hoyerswerda oder Bautzen geben wird. Den Bautzenern dürfte hier einmal mehr die direkte Lage an der Autobahn zum Vorteil gereicht haben. Eine klare Aussage zum Umzugstermin gibt es aber noch nicht.

Immerhin wird sich die Sicherheitslage in der Stadt Hoyerswerda und im Umland nicht verschlechtern. Das Polizeirevier bleibt ebenso erhalten wie die Polizeiposten in Lauta, Wittichenau und Bernsdorf. Im Konzept der sächsischen Staatsregierung steht zudem, dass die bisherige Anzahl der Streifenbeamten beibehalten wird. Das Verhältnis Streifenbeamte pro Bürger werde sich angesichts der demographischen Entwicklung damit sogar verbessern.



Zurück

Einen Kommentar schreiben

Es werden nur jene Kommentare veröffentlicht, die unter Angabe von Vor- und Familienname und einer gültigen E-Mail-Adresse (für Rückfragen) abgegeben wurden.

Bitte addieren Sie 3 und 1.